
in Pforzheim am 23.2.2020
Was geschah?
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in letzter Instanz den Widerspruch der Stadt Pforzheim gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur sogenannten „Fackelmahnwache“ abgelehnt. Damit duften am Sonntag, 23. Februar, erneut Neonazis auf dem Pforzheimer Wartberg aufmarschieren.
Das Verwaltungsgericht hatte am Samstagnachmittag das Verbot der Stadt Pforzheim gegen die Versammlung des als in Teilen als rechtsextrem eingestuften Vereins „Ein Herz für Deutschland“ aufgehoben. Somit kann die sogenannte „Fackelmahnwache“ stattfinden. „Natürlich sind wir enttäuscht und bedauern diese Entscheidung, aber selbstverständlich ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein richterliches Urteil in letzter Instanz zu akzeptieren“, sagen Oberbürgermeister Peter Boch und Erster Bürgermeister Dirk Büscher in einer ersten Reaktion. Im Laufe des Samstags habe das Rathaus eine sehr positive Resonanz aus der Bevölkerung für die Entscheidung erhalten, die Fackelmahnwache zu verbieten.
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