Solidarität mit den G20-Angeklagten!

28.11.20

1 / 13

7. Juli 2017, der Morgen nach der grundlosen, brutalen Zerschlagung der „Welcome to Hell“ Demo in Hamburg, der Freitag des G20 Gipfels

Mehrere Gruppen bewegen sich durch die Stadt, um an verschiedenen Punkten die Zufahrt zu den Gipfelorten zu blockieren. Eine der Gruppen – ca 200 Menschen – läuft unweit des Altonaer Camps durch die Straße Rondenbarg in einem Gewerbegebiet.

Die Gruppe wird von einer Polizeieinheit ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung empfangen, es dauert keine 30 Sekunden, da ist von diesem Demonstrationszug nichts mehr zu erkennen. Am Boden liegen Verletzte, die von Polizist*innen brutal am Boden gehalten werden, die traurige Bilanz: 11 schwer, 3 leicht Verletzte Personen, die in umliegenden Notfallkrankenhäusern behandelt werden müssen und dieser erschütternde Bericht auf
Wikipedia:
„Einige Personen waren aufgrund der Konfrontation mit der Polizei vier Meter abgestürzt. Elf beim Sturz von einem Zaun schwer Verletzte gaben an, Polizisten hätten sie beschimpft, den Zaun zum Einsturz gebracht und auf Gestürzte eingetreten. Ein Demonstrant soll beim Versuch, sich von Tumulten zu entfernen, von einer Polizeieinheit in einen Hauseingang gedrückt und dort brutal misshandelt worden sein. Polizisten hätten ihm erklärt, sich an ihm für Taten anderer zu rächen, gedroht, ihm die Knochen zu brechen und ihn umzubringen, ihn mehrmals ins Gesicht geschlagen, ihm die Arme verdreht, seinen Kopf bis auf Kniehöhe nach unten gedrückt, ihn beim Abführen beschimpft, ihn gegen einen Laternenpfahl laufen lassen, mit einem Faustschlag seine Nase gebrochen. Dann habe man ihn ohne erste Hilfe in einem Polizeiauto festgehalten, erst nach Stunden in die Gesa gefahren, dort nackt gedemütigt und weitere Stunden auf einen Arzt warten lassen. Dessen Diagnose, die Nase sei nicht gebrochen, habe ein anderer Arzt später widerlegt. Man habe ihm erst sehr spät einen Anwaltsanruf gewährt und ihn nach 11 Stunden ohne jede Erklärung freigelassen. “

Nun, 3 1/2 Jahre später, beginnen die Verhandlungen gegen die „Straftäterinnen“ vom Rondenbarg – aber nicht etwa gegen die Polizistinnen, die Demonstrierende schwerst misshandelt haben, sondern gegen die fünf jüngsten der mehr als 80 damals inhaftierten Aktivist*innen, die angeklagt werden wegen ihrer reinen Anwesenheit in der Blockadegruppe an diesem Morgen, denn es ist nicht vorgesehen, den Angeklagten individuelle strafbare Handlungen nachzuweisen. Allein die Anwesenheit der Beschuldigten vor Ort genüge, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen, was für eine Verurteilung ausreiche, so die Begründung der Staatsanwaltschaft. Falls sich diese Rechtsauffassung durchsetzen lässt, müssen wir in Zukunft bei jeder Demonstration mit Kriminalisierung rechnen, denn Straftaten Einzelner können so allen Teilnehmenden zugeschrieben werden.

Am Donnerstag, 3.12., werden nun die ersten Verfahren in Hamburg beginnen. Es handelt sich um Verfahren nach dem Jugendstrafrecht, das bedeutet, es wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Normalerweise dient dies dem Schutz der jungen Leute, hier aber verhindert es eher eine für die Angeklagten spürbare Solidarisierung. Dass der Prozess in Hamburg statt findet, ist ein weiterer schwerer Nachteil – welcher junge Mensch kann ein mal pro Woche von seinem Wohnort aus nach Hamburg vor Gericht reisen, ohne seinen Ausbildungsplatz zu verlieren oder Abstriche bei Schulausbildung oder Studium zu machen? Wir solidarisieren uns mit den Angeklagten und schließen uns der Forderung der Roten Hilfe e.V. an:


„Die Rote Hilfe e.V. fordert die umgehende Einstellung dieser offensichtlich politisch motivierten Verfahren und steht solidarisch an der Seite der Betroffenen.“
https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/

Auf dem 40. Sommertreffen des Verbandes der Motorrad Clubs Kuhle Wampe fand eine Infoveranstaltung über die Aktivitäten und Erlebnisse einiger beteiligter Wampen statt.

Diese Veranstaltung wurde in voller Länge als Audio aufgezeichnet.